10.02.2022 · Nachricht · Begünstigung von Betriebsvermögen
Kein „Einstiegstest“ bei der Übertragung von Anteilen an gewerblich tätigen Kapitalgesellschaften
| Laut FG Münster (24.11.21, 3 K 2174/19 Erb; Rev. BFH: II R 49/21, Abruf-Nr. 227573 ) kommt bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen die Regelung des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG nach einschränkender Auslegung nicht zur Anwendung, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. |
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