· Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der BFH hat mit Urteil vom 23.2.21 entschieden, dass eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte dann nicht anzunehmen ist, wenn der Erblasser sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. |
Sachverhalt
Kläger K erbte von seinem Vater (Erblasser E) im Jahr 2012 dessen Einzelunternehmen, das Autohaus A, das auf einem eigenen Grundstück betrieben wurde. Im Jahr 1984 wurde die J-GmbH (Kfz-Handel und -Reparatur) gegründet, deren Gesellschafter und Geschäftsführer K ist. Im selben Jahr wurde das Betriebsgrundstück des A an die J-GmbH verpachtet.
Im Jahr 1985 erhielt E Einzelprokura bei der J-GmbH. Im Jahr 1997 erteilte E dem K Generalvollmacht. K war berechtigt, sämtliche geschäftliche Entscheidungen allein zu treffen. Er war vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig