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  • · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung

    Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Der BFH hat mit Urteil vom 23.2.21 entschieden, dass eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte dann nicht anzunehmen ist, wenn der Erblasser sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. |

     

    Sachverhalt

    Kläger K erbte von seinem Vater (Erblasser E) im Jahr 2012 dessen Einzelunternehmen, das Autohaus A, das auf einem eigenen Grundstück betrieben wurde. Im Jahr 1984 wurde die J-GmbH (Kfz-Handel und -Reparatur) gegründet, deren Gesellschafter und Geschäftsführer K ist. Im selben Jahr wurde das Betriebsgrundstück des A an die J-GmbH verpachtet.

     

    Im Jahr 1985 erhielt E Einzelprokura bei der J-GmbH. Im Jahr 1997 erteilte E dem K Generalvollmacht. K war berechtigt, sämtliche geschäftliche Entscheidungen allein zu treffen. Er war vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit.