· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Eintragung ins Handelsregister: Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Die unentgeltliche Übertragung eines KG-Anteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung ins Handelsregister ist erst mit dieser Eintragung vollzogen. |
Sachverhalt
Der Kläger K übertrug seiner Tochter T unentgeltlich einen GbR-Anteil und einen KG-Anteil. Die Übertragung und Abtretung des GbR-Anteils erfolgte durch notariell beglaubigten Vertrag vom 16.12.08 mit sofortiger dinglicher Wirkung. Die Übertragung des KG-Anteils erfolgte gemäß notarieller Urkunde vom selben Tage, wobei die Abtretung durch Eintragung der T als Kommanditistin im Handelsregister (HR) aufschiebend bedingt war und mit schuldrechtlicher Wirkung zum 31.12.08 erfolgen sollte. Die Anmeldung zum HR datiert vom 16.12.08. Die Eintragung der T als Kommanditistin erfolgte am 7.1.09.
Der schenkungsteuerliche Wert für den GbR-Anteil war positiv, der Wert für den KG-Anteil war negativ. Das FA setzte für die Übertragung des GbR-Anteils SchenkSt auf den 16.12.08 gegen K fest. Für die Übertragung des KG-Anteils erließ das FA einen Freistellungsbescheid zum Stichtag 7.1.09, da diese Schenkung wegen der aufschiebenden Bedingung erst am 7.1.09 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG vollzogen worden sei. Nach Ansicht des K handele es sich nur um eine Schenkung: Beide Verträge seien am 16.12.08 abgeschlossen, und die Anmeldung zum HR sei ebenfalls an diesem Tag abgegeben worden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig