· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
GmbH-Anteile werden für 0 EUR auf die Geschwister übertragen - Schenkung oder Veräußerung?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
Eine Anteilsübertragung unter Familienangehörigen zum Kaufpreis von 0 EUR ist keine Veräußerung nach § 17 EStG, sondern eine Schenkung, wenn die Anteile in den Augen der Vertragsparteien, also subjektiv, nicht wertlos sind (FG Düsseldorf 19.3.15, 8 K 1885/13 E, F, Abruf-Nr. 145718, Revision BFH IX R 23/15). |
Sachverhalt
Der Kläger K und seine drei Geschwister sowie deren Mutter M waren zu jeweils 20 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt. M leistete eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage der GmbH, da diese an Immobilienfonds beteiligt war, der aufgrund von Nachschusspflichten finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen waren. Nach dem Tod der M erwarb K vermächtnisweise deren GmbH-Anteile. Sodann übertrug er diese Anteile zu gleichen Teilen auf seine drei Geschwister. Die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung betrug 0 EUR, da die Anteile wertlos seien. Zwar bestünden positive Zukunftserwartungen, diese Erwartungen seien für die Geschwister aber bloß Motiv für die Anteilsübernahme gewesen, nicht aber Kennzeichen für deren Werthaltigkeit.
K beantragte die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 EStG i.H. des Verlusts des Stammkapitals und der Kapitalrücklage. Das FA lehnte dies ab, da K den Geschäftsanteil nicht entgeltlich veräußert, sondern verschenkt habe. Die Anteile seien nicht objektiv wertlos gewesen.
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