Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Führt die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen zu Arbeitslohn?

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an leitende Mitarbeiter, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt das laut BFH nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ( BFH 20.11.24, VI R 21/22, Abruf-Nr. 245926 ). |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin K war im Streitjahr 2014 bereits seit vielen Jahren bei der A-GmbH in leitender Position angestellt. Im Jahr 2013 übertrugen die Gründungsgesellschafter der GmbH, Herr A und Frau B, mit Wirkung zum 1.1.14 auf K und vier weitere leitende Mitarbeiter jeweils GmbH-Anteile i. H. v. 5,08 %, insgesamt somit 25,4 %. Die übrigen 74,6 % übertrugen A und B auf ihren Sohn S.

     

    Vor der Anteilsübertragung wurde in einer Gesellschafterversammlung festgehalten, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen im Rahmen der Unternehmensnachfolge vorgesehen sei. K und die leitenden Mitarbeiter sollten das Unternehmen auch nach dem Wechsel in der Geschäftsleitung verantwortlich führen und leiten. Die Leitung des Unternehmens nur durch S sei mangels Erfahrung nicht gewährleistet. Der zukünftige Erfolg der Gesellschaft sei von der stärkeren Einbindung der bisher in der Geschäftsleitung tätigen Mitarbeiter abhängig, die daher an der Gesellschaft beteiligt werden sollten.