· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Insolvenz der Tochtergesellschaft führt hier nicht dazu, dass der Bewertungsabschlag entfällt
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der verminderte Wertansatz nach § 13a Abs. 2 ErbStG entfällt nicht deshalb, weil wesentliche Betriebsgrundlagen einer insolventen Tochterpersonengesellschaft veräußert werden ‒ so das FG Düsseldorf mit Urteil vom 24.1.18. |
Sachverhalt
Die Mutter A des Klägers K war Kommanditistin der A GmbH & Co. KG (A-KG), die alleinige Kommanditistin der B GmbH & Co. KG (B-KG) war. Mit Wirkung zum 10.4.08 übertrug A einen Teilanteil des KG-Anteils an der A-KG auf K gegen Zahlung einer lebenslänglichen Rente. Im Übrigen übertrug A den KG-Anteil schenkweise im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf K.
Am 1.8.12 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B-KG eröffnet. Der Insolvenzverwalter veräußerte am 18.9.12 Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Markenrechte, Vorräte sowie das Recht, die Firma der B-KG fortführen zu dürfen. Die Betriebsgrundstücke der B-KG hat er nicht veräußert, sondern an die Käuferin vermietet.
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