· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Junges Verwaltungsvermögen erfasst auch durch Umschichtung angeschafftes Vermögen
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Das schädliche junge Verwaltungsvermögen umfasst nicht nur das innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung eingelegte Vermögen, sondern auch das aus vorhandener Liquidität des Unternehmens angeschaffte Vermögen ‒ so das FG Münster mit Urteil vom 30.11.17. |
Sachverhalt
Die Klägerin K und ihr Bruder erbten im Jahr 2010 zu gleichen Teilen eine Kommanditbeteiligung an der V GmbH & Co. KG (KG). Zum Betriebsvermögen der KG gehörten im Zeitpunkt des Erbfalls Wertpapiere (deutsche Bundesanleihen und -obligationen). Innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Stichtag fanden in dem Wertpapierdepot der KG in Form von Verkäufen und Zukäufen einige Umschichtungen und weitere Erwerbe statt. Die Finanzierung der Käufe erfolgte durch die Verwendung der Erlöse aus endfälligen Geldanlagen, darüber hinaus sind aus nicht aktuell benötigter Liquidität der KG weitere Wertpapiere angeschafft worden (ebenso Bundesanleihen und -obligationen).
Das FA behandelte das Wertpapiervermögen als junges Verwaltungsvermögen i.S. von § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG. K war der Ansicht, die von der KG in den zwei Jahren vor dem Erbfall angeschafften Wertpapiere seien kein junges Verwaltungsvermögen gemäß § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG, soweit deren Anschaffung auf einer reinen Umschichtung innerhalb des Wertpapierdepots der KG beruhe.
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