· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Steuerbegünstigung gemäß § 13a Abs. 2 ErbStG
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der isolierte Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft ist nicht nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG steuerbegünstigt, wenn der Schenker betriebswesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehält bzw. nicht zumindest anteilig auf den Erwerber des Anteils überträgt ‒ so das FG Düsseldorf mit Urteil vom 25.10.16. |
Sachverhalt
Der Kläger K ist der Sohn der Schwester der M. M war Kommanditistin der A-GmbH & Co. KG (KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die V-GmbH war. M war Alleingesellschafterin der V-GmbH. Sie überließ mehrere Grundstücke der KG zur Nutzung (Sonderbetriebsvermögen, SBV).
Am 25.11.06 übertrug M dem K (Neffe) unentgeltlich einen Kommanditanteil an der KG und Geschäftsanteile an der V-GmbH. Zugleich gründete M eine weitere GmbH & Co. KG und brachte in diese die Grundstücke ein. Das FA lehnte die Steuerbegünstigung des § 13a Abs. 2 ErbStG ab, weil die der KG zur Nutzung überlassenen Grundstücke als wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübertragen worden seien. Nach Ansicht des K stehe ihm die Steuerbegünstigung des § 13a Abs. 2 ErbStG zu, weil die Grundstücke im SBV der M gehalten und in eine andere Kommanditgesellschaft eingebracht worden seien.
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