· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Stimmrechtsverzicht eines GmbH-Gesellschafters nicht schenkungsteuerbar
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
Verzichtet ein Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin auch dann keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter der GmbH, wenn sich der Wert von deren Anteilen an der GmbH dadurch erhöht (BFH 30.1.13, II R 38/11, Abruf-Nr. 131498). |
Sachverhalt
Der Vater V der Kläger war mit 97 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag verfügte V unabhängig vom Nennbetrag seiner Anteile über mindestens 51 % der Stimmrechte. Im Jahr 1994 übertrug V den Klägern unentgeltlich jeweils 24 % der GmbH-Anteile. Im Jahr 2000 entfiel aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrags das Mehrstimmrecht des V. Das FA sah in dem Verzicht des V auf das Mehrstimmrecht eine freigebige Zuwendung des V an die Kläger.
Der Wert der GmbH-Anteile der Kläger habe sich dadurch erhöht, dass der im Jahr 1994 vorgenommene Abschlag von 10 % wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung (R 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 S. 2 i.V. mit Abs. 8 ErbStR - Stuttgarter Verfahren) nicht mehr vorzunehmen sei. Das FG (FG Düsseldorf 22.9.11, 16 K 1279/11, EFG 11, 2178) gab der Klage statt, da es an der erforderlichen substantiellen Vermögensübertragung zwischen V und den Klägern fehle.
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