20.12.2022 · Nachricht · Bewertung eines Nießbrauchsrechts
Verfassungsmäßigkeit des bei der Ermittlung des Vervielfältigers zur Berechnung des Kapitalwerts anzuwendenden Zinssatzes
| Laut FG Düsseldorf (23.2.22, 4 K 929/19 Erb, AO, Abruf-Nr. 232881 ; Rev. BFH: II R 8/22) ist der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger auch vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 8.7.21 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) weiterhin unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % zu ermitteln. |
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