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  • 27.05.2021 · Nachricht · Bewertung

    Ermittlung des Einheitswertes eines Flachdachgebäudes

    | Der BFH hatte die Frage zu klären, in welchem Umfang der Rauminhalt von Flachdachbauten oberhalb aufgehängter Decken (sog. Staubdecken) in die Ermittlung des Gebäudewertes Eingang findet. Er hat dabei dem Ansinnen der Klägerin, den Raum zwischen abgehängter Decke und Flachdachdecke nur zu einem Drittel des Raumvolumens anzusetzen, eine klare Absage erteilt (BFH 14.10.20, II R 27/18, Abruf-Nr. 222432 ). Die Argumente der Vorinstanz wurden vollumfänglich bestätigt: |