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  • 01.07.2015 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Abzug einer Zuwendung an eine Stiftung im EU-Ausland

    | Der Kläger K hatte einer in Spanien als gemeinnützig anerkannten Stiftung einen Geldbetrag gespendet, den er als Sonderausgabe gemäß § 10b EStG geltend machte. FA und FG lehnten dies ab, weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass die Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt seien. Der BFH (21.1.15, X R 7/13, Abruf-Nr. 176696 ) schloss sich dieser Sicht an. |