31.03.2015 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine Abgeltungssteuer bei Darlehen zwischen Ehegatten
| Der BFH hat entschieden, dass bei einem Darlehensverhältnis unter Eheleuten die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes (§ 32d Abs. 1 EStG) dann nach § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen ist, wenn zwischen den Ehegatten ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis besteht (BFH 28.1.15, VIII R 8/14, Abruf-Nr. 175458 ). |
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