27.02.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Versorgungsleistungen mindern Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
| Versorgungsleistungen, die das Kind im Wege vorweggenommener Erbfolge aus den Erträgen des übergebenen Vermögens an den – nicht für dieses Kind kindergeldberechtigten – Vermögensübergeber leistet, sind bei der Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 S. 2 EStG) zu berücksichtigen (BFH 8.11.12, V R 57/10, Abruf-Nr. 130366 ). |
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