· Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
BMF äußert sich zum Verwaltungsvermögen: Entschärfung für Hotels ‒ aber wenig mehr
von Dr. Thomas Stein, Ulm und Dr. Katrin Dorn, München
| Mit einem Satz hatte der II. Senat des BFH jüngst in seinem Parkhaus -Urteil vom 28.2.24 (II R 27/21, BFH/NV 24, 995) nicht nur die Erwartungen von Parkhausbetreibern zur Begünstigung der Übertragung ihrer Gewerbebetriebe gem. §§ 13a, b ErbStG zunichte gemacht, sondern viele andere Branchen in Aufruhr versetzt, die selbst keinen Bezug zum Parkhausbetrieb haben. Nun hat sich das BMF in einem Erlass vom 19.11.24 zu der Problematik geäußert; neben einer Entschärfung für Hotelbetriebe lässt sich dem Verwaltungsschreiben aber leider wenig Positives entnehmen (siehe jüngst zur Einordnung der Problematik Christoffel, ErbbStg 24, 218 ff.). |
1. Problemaufriss: Die Rechtsprechung des II. Senats
Nach Ansicht des II. Senats kann lediglich die Überlassung von
- Wohnungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nach § 14 AO (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig