Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Bundesfinanzministerium

    Verbraucherpreisindex für die Anpassung der Basiswerte bei den Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für das Ertragswertverfahren

    | Ab 2023 sind die Bewirtschaftungskosten entsprechend der Anlage 3 zu § 12 Abs. 5 S. 1 ImmoWertV für die Bewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren in Anlage 23 zu § 187 Abs. 2 und 3 BewG vorgegeben. Den dortigen Angaben liegt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 zugrunde. Daher ist eine Anpassung für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 erforderlich. |

     

    Das BMF hat mit Schreiben vom 27.1.23 (IV C 7 - S 3224/23/10001 :001) die für diese Anpassung erforderlichen Verbraucherpreisindizes mitgeteilt, und zwar

    • für den Oktober 2022 mit 122,2 und