· Nachricht · Bundesfinanzministerium
Verbraucherpreisindex für die Anpassung der Basiswerte bei den Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für das Ertragswertverfahren
| Ab 2023 sind die Bewirtschaftungskosten entsprechend der Anlage 3 zu § 12 Abs. 5 S. 1 ImmoWertV für die Bewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren in Anlage 23 zu § 187 Abs. 2 und 3 BewG vorgegeben. Den dortigen Angaben liegt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 zugrunde. Daher ist eine Anpassung für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 erforderlich. |
Das BMF hat mit Schreiben vom 27.1.23 (IV C 7 - S 3224/23/10001 :001) die für diese Anpassung erforderlichen Verbraucherpreisindizes mitgeteilt, und zwar
- für den Oktober 2022 mit 122,2 und
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