08.11.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Erbnachweisklausel in den AGB einer Sparkasse für unwirksam
| Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat aufgrund der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden, dass die (Muster-)Bestimmung in Nr. 5 Abs. 1 der AGB der beklagten Sparkasse im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden darf, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB unwirksam ist (BGH 8.10.13, XI ZR 401/12, Abruf-Nr. 133254 ). |
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