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  • · Nachricht · Bundesministerium der Finanzen

    Keine aktuelle Sterbetafel, Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2014

    | Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2013 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.12 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des BMF vom 26.10.12 (IV D 4 - S 3104/09/10001 , BStBl I 12, 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.14 anzuwenden. |

     

    Quelle:

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2013-12-13-bewertung-eine-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Quelle: ID 42463380