28.08.2015 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Doppelbelastung erworbener Zinsansprüche mit ErbSt und ESt verfassungsgemäß
| Der Beschwerdeführer B erbte im Jahr 2001 Zinsansprüche, die erst im Jahr 2002 fällig wurden. Das FA setzte in 2002 ESt auf diese Zinsansprüche gegen B fest. Die Zinsansprüche wurden bei der Festsetzung der ErbSt mit ihrem Nennwert erfasst. Das BVerfG hält es für verfassungsgemäß, eine später entstehende ESt bei der Berechnung der ErbSt auf vererbte Zinsansprüche unberücksichtigt zu lassen (BVerfG 7.4.15, 1 BvR 1432/10, Abruf-Nr. 144662 ). |
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