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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzung mit Nachlassspaltung

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Bei einer Nachlassspaltung ist jeder der Nachlassteile als selbstständiges Sondervermögen anzusehen und ohne Berücksichtigung des übrigen Nachlasses entsprechend zu behandeln - so das Niedersächsische FG. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger K ist zusammen mit seiner Mutter M und seinen drei Schwestern A, B und C Erbe seines verstorbenen Vaters. Der Nachlass umfasste mehrere Grundstücke in der Bundesrepublik Deutschland und das Grundstück L im Gebiet der ehemaligen DDR. Im Jahr 2008 setzte sich die Erbengemeinschaft (EG) auseinander. Dabei erhielt K das vermietete Grundstück L, an welchem er bereits als Erbe zu 3/16 Miteigentümer war, zum Alleineigentum und übernahm Darlehen i. H. von 100.000 EUR, welche M in den Jahren 1998 bis 2002 zur Modernisierung des Grundstücks L aufnahm. K machte bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Grundstück L AfA geltend, da er die Darlehen übernommen hatte.

     

    Das FA lehnte ab. Das Gebäude sei bereits vollständig abgeschrieben und K habe die Miteigentumsanteile der anderen Erben unentgeltlich erhalten. Es handele sich um eine Realteilung, sodass nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStDV die von der EG anzusetzenden Anschaffungskosten (AK) fortzuführen seien. K habe insgesamt Aktiva und Passiva erhalten, die im Saldo seinem Nachlassanteil entsprächen.