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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Auslandsimmobilie: Verluste i. S. d. § 2a EStG gehen nicht auf den Erben über

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i. S. d. § 2a EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über. |

     

    Sachverhalt

    Kläger K ist Gesamtrechtsnachfolger seines am 20.8.12 verstorbenen Vaters V, der bis zu seinem Tod Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz erzielte. Zum 31.12.11 wurden für V verbleibende negative Einkünfte nach § 2a Abs. 1 S. 5 EStG gesondert festgestellt. K erzielte in den Streitjahren 2012 bis 2014 eigene positive Einkünfte aus der Vermietung des Hauses in der Schweiz und begehrte den Abzug der für V festgestellten Verluste, da diese mit dessen Tod auf ihn als Erben übergegangen seien. Das FA lehnte dies ab. Das FG Düsseldorf folgte dem K (20.12.16, 13 K 897/16 F).

     

    Entscheidungsgründe

    Der BFH vertritt nun aber die Auffassung, dass die verbleibenden negativen Vermietungseinkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 6a, S. 5 EStG nicht auf den Erben übergehen (BFH 23.10.19, I R 23/17, Abruf-Nr. 216462).