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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Totalgewinnprognose bei Übertragung einer Pferdepension unter Nießbrauchsvorbehalt

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Die Totalgewinnprognose ist nicht auf die Verlustphase während des fünfjährigen Nießbrauchs zu begrenzen. Die Sache wird aber an das FG zurückverwiesen, da der BFH nicht beurteilen kann, ob die Pferdepension objektiv geeignet war, Gewinn zu erzielen. |

     

    Sachverhalt

    Kläger K und dessen Ehefrau E hatten ihren landwirtschaftlichen Betrieb in 1996 zu einer Pferdepension umgebaut. Seit dem Jahr 1997 betrieben sie die Pferdepension und errichteten hierzu in den Folgejahren mehrere Gebäude. Im April 2000 übertrugen die Eheleute die Grundstücke und den Betrieb unentgeltlich auf ihren Sohn S und behielten sich für fünf Jahre ein Nießbrauchsrecht vor. In den Jahren bis 2005 erwirtschaftete die Pferdepension durchgehend Verluste. Für die Streitjahre 2002 bis 2004 versagte das FA die Anerkennung der Verluste. Es sei keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben, da die Totalgewinnprognose auf die Dauer des Nießbrauchsrechts zu begrenzen sei. Das FG Münster (16.12.16, 4 K 2629/14 F, EFG 17, 396) folgte dem K.

     

    • Leitsätze: BFH 23.10.18, VI R 5/17
    • 1. Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers kommt bei einem Landwirtschaftsbetrieb in Betracht, wenn der aktuell zu beurteilende Steuerpflichtige infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften bei seinem unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat.
    • 2. Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Landwirtschaftsbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist dann ungeachtet der Entstehung zweier landwirtschaftlicher Betriebe für einen fiktiven konsolidierten Landwirtschaftsbetrieb zu erstellen. (Abruf-Nr. 206484)