27.04.2023 · Nachricht · Erbengemeinschaft
Aussetzung des Erbschaftsprozesses wegen laufendem Erbscheinsverfahren?
| Geschwister streiten vor dem Landgericht auf Rückzahlung eines Darlehens an die Erbengemeinschaft nach ihrer verstorbenen Mutter. Streitig ist insbesondere, ob das letzte Testament der Mutter Wirksamkeit entfaltet oder ob diese bereits bei dessen Errichtung testierunfähig war mit der Folge, dass dann das frühere, abweichende Testament der Mutter gelten würde. Beide Parteien stellten vor dem Nachlassgericht gegenläufige Erbscheinsanträge, die sie jeweils als Alleinerben ausweisen sollen. Daraufhin war das Landgericht der Auffassung, dass das Klageverfahren gemäß § 148 ZPO auszusetzen sei, bis das Nachlassgericht über die Erbscheinsanträge entschieden habe. Das OLG Rostock kommt in seinem Beschluss vom 30.3.23 (3 W 30/23, Abruf-Nr. 234945 ) jedoch zum gegenteiligen Ergebnis. |
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