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  • 27.05.2022 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen

    | Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag von 100.000 EUR (FG Niedersachsen 28.2.22, 3 K 210/21, Rev. zugel., Abruf-Nr. 229084 ). |