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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Pauschalabgeltung des Zugewinnausgleichs- und des Pflichtteilsanspruchs

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Schließt der überlebende Ehegatte mit dem Erben einen Vergleich über die Abgeltung des Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruchs ohne zu bestimmen, inwieweit die Abgeltung auf beide Ansprüche entfällt, kann das FA nur von einem teilweisen Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch ausgehen, sofern die Vergleichszahlung den güterrechtlichen Anspruch übersteigt (FG Düsseldorf 7.9.11, 4 K 803/11 Erb, Abruf-Nr. 121903, Rev. eingelegt, BFH II R 52/11).

    Sachverhalt

    Die Klägerin K lebte mit ihrem Ehemann E im gesetzlichen Güterstand. Nach dem Tode des E schloss K mit dem Alleinerben B einen Vergleich, wonach B an K zur Erfüllung ihres Zugewinnausgleichsanspruchs und ihres Pflichtteilsanspruchs einen Pauschalbetrag zu zahlen hatte. Der Pauschalbetrag überstieg den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs, war aber niedriger als die Summe beider Ansprüche.

     

    Das FA ging davon aus, K habe mit dem Vergleich auf beide Ansprüche gleichmäßig verzichtet. K vertrat die Ansicht, dass die Vergleichszahlung den nach § 5 Abs. 2 ErbStG steuerfreien Zugewinnausgleichsanspruch vollständig abgelte und der Verzicht vollständig auf den Pflichtteilsanspruch entfalle.