· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Steuerermäßigung nach § 35b EStG erfasst keine Schenkungen
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Die ESt-Ermäßigung nach § 35b EStG bei Belastung mit ErbSt ist nur insoweit zu gewähren, als der Steuerpflichtige der ErbSt unterlegene Vermögensteile als Erwerb von Todes wegen erhalten hat. |
Sachverhalt
Der Kläger K und sein Vater V gründeten im Jahr 2008 eine GmbH. Im Rahmen der Gründung brachte V sein Einzelunternehmen in die GmbH ein, an der K zu 49 % und V zu 51 % beteiligt waren. SchenkSt fiel wegen des persönlichen Freibetrags nicht an. Im Jahr 2009 starb V, K erhielt vermächtnisweise sämtliche GmbH-Anteile des V. Im Streitjahr 2011 veräußerte K seine Anteile und erzielte einen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG i. H. von 786.167 EUR.
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Erwerb durch Vermächtnis (GmbH-Anteile) | 322.570 EUR |
Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG | ./. 53.040 EUR |
Erwerb von Todes wegen | 269.530 EUR |
Gesamtwert der Vorerwerbe (§ 14 ErbStG) | + 388.080 EUR |
Summe Erwerb von Todes wegen und Vorerwerbe (abgerundet) | 657.600 EUR |
Freibetrag gemäß § 16 Abs. 1 ErbStG | ./. 400.000 EUR |
steuerpflichtiger Erwerb (Bemessungsgrundlage) | 257.600 EUR |
Steuersatz 11 % | 28.336 EUR |
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