· Fachbeitrag · Familienheim
Wohn- und Nutzungsrecht ist kein Familienheim i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe
Der Erwerb von Todes wegen eines bloßen Wohnrechts an einer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG begünstigten Immobilie ist nicht steuerbefreit (FG Köln 8.8.12, 9K 3615/11, Abruf-Nr. 123236). |
Sachverhalt
Der Erblasser, Ehemann E der Klägerin K, hatte verfügt, dass seine Kinder im Wege des Vorausvermächtnisses das jeweils hälftige Miteigentum an einem Grundstück erhalten sollten. Die Vorausvermächtnisse waren beschwert durch die Anordnung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts zugunsten der K an einer in dem Objekt befindlichen Wohnung, die K und E bis zu dessen Tod gemeinsam bewohnten. K begehrte für die Einräumung des Wohnrechts die Steuerbefreiung für Familienheime nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG. Das FA lehnte dies ab, da K kein Eigentum oder Miteigentum an der Wohnung erwarb.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist unbegründet. Die Steuervergünstigung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG setzt kumulativ folgende Tatbestandsmerkmale voraus:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig