23.02.2017 · Fachbeitrag · FAO-Fortbildung
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| Nach § 15 FAO müssen sich Fachanwälte kalenderjährlich auf ihrem jeweiligen Fachgebiet fortbilden. Inzwischen sind 15 Stunden jährliche Fortbildung Pflicht. 5 Stunden hiervon dürfen Fachanwälte mittels Selbststudium mit anschließender Lernerfolgskontrolle absolvieren. |
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