· Fachbeitrag · FG Schleswig-Holstein
Befreiung von der Grunderwerbsteuer greift nicht
| Die Auseinandersetzung einer Eigentümergemeinschaft über ein im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erlangtes Grundstück unterfällt nicht der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG ( FG Schleswig-Holstein 13.6.12, 3 K 125/09, Abruf-Nr. 122271 ). |
Die verstorbende Mutter hatte ihren beiden Kindern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu gleichen Teilen zwei Grundstücke übertragen. Später wurde im Rahmen der Erbauseinandersetzung bzw. der Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft jeder Schwester jeweils ein Grundstück zu Alleineigentum übertragen. Da die Grundstücke aber im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr Teil des Nachlasses sind, kommt § 3 Nr. 3 GrEStG nicht zur Anwendung. Die GrESt wäre nicht angefallen, wenn die Mutter die Grundstücke jeweils zu Alleineigentum übertragen hätte.