27.08.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Düsseldorf
Keine Begünstigung nach § 13c Abs. 1 und 3 ErbStG für ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück
| Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück, für das die Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung für die auf ihm stehenden Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhalten, ist kein bebautes Grundstück i.S. des § 13c Abs. 1 ErbStG (FG Düsseldorf 19.3.14, 4 K 1106/13 Erb, Abruf-Nr. 141310 , Revision eingelegt, BFH II R 25/14). |
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