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  • 28.06.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht München

    § 33 ErbStG: Anzeigepflicht der Banken gilt auch für Filialen im Ausland

    | Ein deutsches Kreditinstitut muss dem deutschen FA auch jene Vermögens­werte anzeigen, die eine unselbstständige Zweigstelle in Österreich für den inländischen Erblasser verwaltet hat (FG München 25.7.12, 4 K 2675/09, NZB BFH II B 116/12, Abruf-Nr. 131946 ). |