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  • 02.03.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster

    Stiftung in Liechtenstein: Stiftung wurde allein für Zwecke der Steuerhinterziehung gegründet, Vermögen fällt in den..

    | Hat die Erblasserin eine Stiftung aus missbräuchlichen Gründen errichtet, verbleibt es bei der Zuordnung des Stiftungsvermögens bei der Erblasserin. Das in der Stiftung angelegte Vermögen fällt in den Nachlass (FG Münster 11.12.14, 3 K 764/12 Erb, Abruf-Nr. 143924 , Rev. zugelassen). |