19.12.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Nachschusspflicht: Änderung des SchenkSt-Bescheids wegen Ausgleichungspflicht
| Ein SchenkSt-Bescheid ist nachträglich gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks eine Ausgleichungspflicht nach den §§ 2050 ff. BGB angeordnet ist, die entgegen § 2056 S. 1 BGB ausdrücklich nicht auf den Anteil am Nachlass beschränkt ist und es aus diesem Grund im Fall des Todes des Übertragenden zu einer tatsächlichen Nachschusspflicht des Zuwendungsempfängers kommt (FG Köln 27.8.14, 9 K 2193/12, Abruf-Nr. 143503 , Revision zugelassen). |
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