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  • · Nachricht · Finanzgericht

    Nachschusspflicht: Änderung des SchenkSt-Bescheids wegen Ausgleichungspflicht

    | Ein SchenkSt-Bescheid ist nachträglich gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks eine Ausgleichungspflicht nach den §§ 2050 ff. BGB angeordnet ist, die entgegen § 2056 S. 1 BGB ausdrücklich nicht auf den Anteil am Nachlass beschränkt ist und es aus diesem Grund im Fall des Todes des Übertragenden zu einer tatsächlichen Nachschusspflicht des Zuwendungsempfängers kommt ( FG Köln 27.8.14, 9 K 2193/12, Revision zugelassen). |

     

    Der Kläger K erhielt von seiner Mutter M ein Grundstück übertragen. Es wurde vereinbart, dass K einen Mehrempfang gegenüber dem Wert seines Erbteils unter Hinzurechnung der Grundstücksübertragung entgegen § 2056 BGB durch Zahlung in den Nachlass auszugleichen hatte. 5 Jahre später verstarb M. K leistete die Ausgleichszahlung.

     

    Kann der Eintritt einer aufschiebenden Bedingung nach § 158 BGB nicht mehr bei der Steuerfestsetzung oder in einem Rechtsbehelfsverfahren berücksichtigt werden, ist die Steuerfestsetzung nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 BewG i.V. mit § 5 Abs. 2 BewG zu berichtigen. Bei dem Bedingungseintritt handelt es sich um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (BFH 8.2.06, II R 38/04, BStBl II 06, 475). Mit dem Eintritt der Bedingungen (Tod der M und Aufleben der Ausgleichungspflicht) ist die Zahlungsverpflichtung des K rückwirkend als (teilweise) Gegenleistung für die Übertragung des Grundbesitzes zu berücksichtigen.

     

    Allerdings ist die Zahlungsverpflichtung des K für die Zeit zwischen dem Übertragungsstichtag und dem Todestag der M als dem Tag des Bedingungseintritts abzuzinsen. Bei der Korrektur des Bescheids um die aufschiebend bedingte Gegenleistung ist dieselbe mit ihrem Steuerwert des Zeitpunkts anzusetzen, auf den die zu korrigierende SchenkSt-Festsetzung erfolgte. Der Vervielfältiger für die Abzinsung ergibt sich aus Tabelle 1 zu § 12 Abs. 3 BewG.

    Quelle: ID 43106391