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  • 28.07.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Nürnberg

    Betreutes Wohnen: Betreuungspauschale abzugsfähig

    | Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt auch für die Betreuungspauschale, die Heimbewohner im Betreuten Wohnen zahlen. Voraussetzung ist, dass die Seniorenwohnanlage ein eigenes Notruf- und Betreuungssystem bereithält. |