· Fachbeitrag · Freigebige Zuwendung
Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG ohne entsprechende Gegenleistung Vermögenswerte zu, die über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgehen, kann in dieser disquotalen Einlage eine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter zu sehen sein (BFH 5.2.20, II R 9/17, Abruf-Nr. 217242 ). |
Sachverhalt
Am Kommanditkapital einer GmbH & Co. KG waren als Kommanditisten die Klägerin K mit 70 % sowie ihre drei Kinder zu je 10 % beteiligt. Zum 1.3.12 trat der Ehemann E als weiterer Kommanditist in die KG ein, sodass K danach mit 56 % beteiligt war. E leistete Zuzahlungen, die auf dem Rücklagenkonto der KG verbucht wurden, das nicht gesellschafterbezogen ist. Auf diesem Konto werden alle Einlagen eines Gesellschafters erfasst, die nicht der Einzahlung des Festkapitals oder der Dotierung der gesellschafterbezogenen Rücklage dienen. Das FA sah 56 % der Zuzahlungen des E als freigebige Zuwendungen an K an. Die Zahlungen des E auf das gesellschaftsbezogene Rücklagenkonto der KG habe die Kommanditbeteiligung der K erhöht. Das FG Münster (12.1.17, 3 K 518/15 Erb, EFG 17, 696) wies die hiergegen gerichtete Klage ab.
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