· Fachbeitrag · Gesetzesänderung
Bundesrat stimmt Beitreibungsrichtliniengesetz zu
| Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.11 das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Zuvor wurden in den Gesetzentwurf noch mehrere Änderungen aufgenommen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25.11.11 dem Gesetz zugestimmt. Unter anderem sind auch Änderungen des BewG und des ErbStG vorgesehen (Brüggemann/Winter, ErbBstg 11, 11 ff.; Wilferth, ErbBstg 11, 254 ff.). Im Folgenden sind die nun umgesetzten Änderungen zusammengestellt. |
1. Änderungen des Bewertungsgesetzes
Zur Vermeidung von Besteuerungslücken bei Nichtvorhandensein von Bodenrichtwerten ist in Anlehnung an § 179 S. 4 BewG für die Bedarfsbewertung für Zwecke der GrESt in § 145 Abs. 3 S. 4 ErbStG klargestellt worden, dass der Wert aus vergleichbaren Flächen abzuleiten und um 20 % zu ermäßigen ist.
Bei der Bewertung für Zwecke der ErbSt soll dies auch bei der Ermittlung des Liquidationswertes in der Land- und Forstwirtschaft (§ 166 Abs. 2 Nr. 1 BewG) gelten. Für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke wird in § 192 S. 2 BewG geregelt, dass der ermittelte Grundbesitzwert nicht weniger als 0 EUR betragen darf.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig