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  • · Fachbeitrag · Gesetzesinitiative

    Bayern fordert dringende Anpassungen bei der Erbschaftsteuer

    von Steuerberater Hans Günter Christoffel, Bornheim

    | Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat einen Antrag auf Anpassung des Erbschaftsteuerrechts an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen gestellt (BR-Drucks. 408/20). Dieser Antrag wurde in der Bundesratssitzung am 18.9.20 behandelt und dem federführenden Finanzausschuss und mitberatenden Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Neben höheren persönlichen Freibeträgen für Vermögensübertragungen innerhalb der engeren Familie wird eine Erhöhung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke gefordert, wenn der Begünstigte sich zur dauerhaften Weitervermietung verpflichtet und zusagt, das Grundstück nicht zu veräußern. Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Übertragung von Unternehmensvermögen. |

    1. Vorwegabschlag für Familienunternehmen

    Bei der Entnahme- und Ausschüttungsbegrenzung als Voraussetzung für den Vorwegabschlag sollen

    • bei der Übertragung von Anteilen an verbundene Unternehmen auf das Ergebnis des Unternehmensverbundes abgestellt werden,