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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ab 2023?

    von StB Hans Günter Christoffel, Bornheim

    | Im Zusammenhang mit der neuen Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke ab 2023 wurden Forderungen laut, die bisherigen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer merklich zu erhöhen, um so einen Ausgleich für die höhere Grundstücksbewertung zu schaffen. Vor allem Bayern versucht dies über den Bundesrat zu erreichen, ist jedoch sowohl mit dem Entschließungsantrag „Keine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die Hintertür“ (BR-Drs. 612/22 vom 24.11.22) als auch mit dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2022 gescheitert. Und dies vor dem Hintergrund, dass sowohl der Bundesfinanzminister eine 25%ige Erhöhung der Freibeträge gefordert hat und dabei von Vertretern der Ampelkoalition unterstützt wurde. |

     

    Gesetzesinitiative ist hier gefragt

    Ein wesentliches Hindernis für eine Erhöhung der Freibeträge ist zurzeit die Frage, wer es machen soll. Lindner fordert von den Ländern, denen die Erbschaftsteuer zusteht, die Initiative für eine Erhöhung der Freibeträge zu ergreifen. Dort scheint zurzeit die Bereitschaft dafür nicht allzu groß zu sein, weil sogar CDU-geführte Länder diesem Vorhaben eher ablehnend gegenüberstehen.

     

    Nun hat die CDU/CSU-Fraktion am 29.11.22 einen Antrag im Bundestag eingebracht, der darauf abzielt, die persönlichen Freibeträge um ca. 65 % zu erhöhen (BT-Drs. 20/4674). Zur Begründung wird ausgeführt, dass in vielen Regionen Deutschlands die allgemeinen Freibeträge nicht mehr ausreichen, um Wohnungseigentum steuerfrei zu vererben. Ohne eine deutliche Erhöhung der Freibeträge werde diese Entwicklung weiter massiv befördert.