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  • · Nachricht · Reformbedarf

    Höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer beim BVerfG eingefordert

    | In ErbBstg 23, 31 hatten wir darüber berichtet, dass im Zusammenhang mit der neuen Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke ab 2023 im Jahressteuergesetz 2022 von CDU/CSU-Seite eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gefordert wurde. Nunmehr ist der Freistaat Bayern vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Eine begrüßenswerte Initiative, deren Erfolgschancen aber schwer einzuschätzen sind. |

     

    Am 16.6.23 hat Bayern einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren zur Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und Regionalisierung der Erbschaftsteuer auf den Weg gebracht. Dahinter steckt unter anderem die Forderung, dass das Elternhaus vererbt werden können soll, ohne dass die Erbschaftsteuer den Erben zum Verkauf zwingt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der Wert bei Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt habe und dadurch die Erben in Bayern durch den Ansatz bundeseinheitlicher Freibeträge und Steuersätze erheblich benachteiligt würden.

     

    Das Aktenzeichen für das Normenkontrollverfahren beim BVerfG lautet: 1 BvF 1/23. Mit einer baldigen Entscheidung des BVerfG dürfte nicht zu rechnen sein. Ob das BVerfG die Gelegenheit nutzen wird, die Frage der Regionalisierung von Landessteuern ‒ wie z. B. derzeit bei der Grundsteuer ‒ verfassungsrechtlich zu beleuchten, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre dies.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 247 | ID 49700963