· Fachbeitrag · Grundbesitzwert
Darf ein Feststellungsbescheid gegenüber mehreren Vermächtnisnehmern ergehen?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Überträgt der Erblasser vermächtnisweise ein Grundstück auf mehrere Vermächtnisnehmer, sind die vom Lage-FA jeweils an diese ergangenen Feststellungsbescheide für den Grundbesitzwert mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig ‒ so das FG Münster mit Urteil vom 21.6.18. |
Sachverhalt
Alleinerbe des Erblassers war dessen Sohn M3. Für seinen Sohn M1, den Kläger, und seine Töchter M4 und M5 setzte er Vermächtnisse aus, nach denen das Grundstück A zu gleichen Teilen auf die drei Vermächtnisnehmer (VN) übergehen solle. Das für die Feststellung des Grundbesitzwerts zuständige FA erließ vier Bescheide: einen Bescheid an M3, dem ein Anteil von 1/1 zugerechnet wird, und drei Bescheide, die jeweils den VN als Inhaltsadressaten enthalten und diesem einen Anteil von 1/3 zurechnen.
M3 legte Einspruch ein, da die VN beschlossen, die Immobilie zu veräußern, und damit der Kaufpreis als niedrigerer gemeiner Wert gemäß § 198 BewG angesetzt werden sollte. Das FA war bereit, dem Einspruch zu folgen. Für die VN lehnte das FA eine Änderung ab, die diesen gegenüber ergangenen Feststellungsbescheide seien zwischenzeitlich bestandskräftig. Eine Auslegung des Einspruchs des M3 als Einspruch für alle VN sei nicht möglich. Es handele sich nicht um eine einheitliche und gesonderte Feststellung i. S. des § 180 AO, bei denen mehrere Personen Beteiligte des Verfahrens seien. M1 beantragte die Aufhebung des Bescheids.
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