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  • 27.01.2021 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Erbauseinandersetzung und steuerfreier Erwerb vom Miterben

    | Von der Besteuerung ausgenommen ist gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Laut FG Münster soll diese Steuerbefreiung auch dann eingreifen, wenn Miterben zunächst die Bildung von Bruchteilseigentum und erst in einem zweiten Schritt die Übertragung auf einen Miterben vereinbaren, der dann letztlich Alleineigentümer wird (FG Münster 29.10.20, 8 K 809/18 GrE, Abruf-Nr. 220089 ). |