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  • 04.10.2016 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Grundstücksschenkung an gemeinnützigen Verein: Zurückbehaltenes Wohnrecht unterliegt der GrESt

    | Grundstücksschenkungen unter einer Auflage unterliegen hinsichtlich des Werts der Auflage der GrESt, wenn die Auflage bei der SchenkSt abziehbar ist. Unerheblich ist, ob die Auflage tatsächlich bei der SchenkSt abgezogen wurde. Das gilt selbst dann, wenn die Grundstücksschenkung insgesamt von der SchenkSt befreit ist – so der BFH. |