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  • 25.04.2025 · Nachricht · Grundsteuerwert

    Ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land im Landschaftsschutzgebiet

    | Das FG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 9.1.25 (11 V 2128/24 A [BG]) über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids entschieden. Das Gericht hat dabei ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land zur Ermittlung eines Grundsteuerwerts für ein in einem Landschaftsschutzgebiet belegenes Grundstück geäußert. |