31.03.2015 · Fachbeitrag · Grundstück
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG ohne Vermietungsabsicht
| 1. Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn das von Todes wegen erworbene Grundstück zum Zeitpunkt der Entstehung der ErbSt weder zu Wohnzwecken vermietet noch zu einer solchen Vermietung bestimmt ist. 2. Ein bebautes Grundstück ist im Steuerentstehungszeitpunkt zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden hat und mit deren Umsetzung begonnen worden ist. Erforderlich ist, dass die Vermietungsabsicht des Erblassers und der Beginn deren Umsetzung anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen erkennbar geworden sind. (BFH 11.12.14, II R 24/14, Abruf-Nr. 174779 ) |
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