· Nachricht · Hans-Böckler-Stiftung Pressemitteilung
Erbschaftsteuer: Verfassungsgerechtes Alternativmodell kann Aufkommen deutlich steigern, ohne Jobs zu gefährden
| Eine konsequente und verfassungsgerechte Reform der Erbschaftsteuer könnte das Aufkommen aus dieser Steuerart langfristig deutlich steigern und dabei helfen, der gewachsenen sozialen Ungleichheit entgegenzuwirken. Darauf weist Prof. Dr. Gustav A. Horn hin, der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. |
Die bislang diskutierten Gesetzespläne der Bundesregierung - über die der Koalitionsausschuss in der vergangenen Nacht keine Einigung erzielt hat - erfüllten diese Anforderung nicht, sagt Horn. Das macht eine Analyse aus der kürzlich vorgelegten IMK-Steuerschätzung deutlich. Der Gesetzentwurf des BMF „steigert das Aufkommen nur unzureichend, beseitigt kaum die Privilegierung des Betriebsvermögens und birgt weiterhin verfassungsrechtliche Risiken“, schreiben darin die IMK-Steuerexpertin Dr. Katja Rietzler, der Berliner Wirtschaftsprofessor Prof. Dr. Achim Truger, der Steuerfachmann Dieter Teichmann und Birger Scholz von der Freien Universität Berlin. Die vier Wissenschaftler legen ein verfassungsgerechtes Alternativkonzept vor, mit dem sich außerdem das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer langfristig verdoppeln ließe - ohne bei der Übertragung von Betrieben Arbeitsplätze zu gefährden. „Die Koalition sollte die Chance nutzen, um bei der Erbschaftsteuer ein überzeugendes Zeichen für mehr Gerechtigkeit zu setzen“, sagt Horn.
Die Analyse des IMK zeigt, wie stark insbesondere die Empfänger sehr großer Betriebsvermögen noch von der massiven Privilegierung dieser Vermögensart profitieren, obwohl sie das BVerfG 2014 für verfassungswidrig erklärt hat. Da vor allem wohlhabende Haushalte Betriebsvermögen halten und verschenken oder vererben, führt diese Privilegierung zu einem weitgehend regressiven Steuerverlauf bei Schenkungen und Erbschaften insgesamt, zeigen die Wissenschaftler anhand von Daten des Statistischen Bundesamts: So wurden Schenkungen von 5.000 EUR bis 10.000 EUR nach Berücksichtigung von Freibeträgen 2014 im Durchschnitt effektiv mit 10,2 Prozent besteuert. In der Größenklasse über 20 Mio. EUR, in der viel Betriebsvermögen weitergegeben wird, lag die effektive Besteuerung dagegen lediglich bei 0,4 Prozent. Erbschaften über 20 Mio. EUR wurden effektiv zwar höher besteuert. Doch lag die Belastung mit 7,8 Prozent deutlich niedriger als in den übrigen Größenklassen ab 50.000 EUR. Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung konstatiert ebenfalls große Defizite bei der Vermögensbesteuerung: Nach zwei Jahrzehnten, die in Deutschland vor allem durch Entlastungen für Wohlhabende geprägt waren, sei „die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen derzeit nicht geeignet, der Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken.“
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