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  • 24.07.2024 · Nachricht · Kapitaleinkünfte

    Entgeltliche Ablösung eines unentgeltlich bestellten Vorbehaltsnießbrauchs an übertragenen GmbH-Anteilen

    | Nach einem Urteil des FG Nürnberg (29.9.23, 7 K 1029/21, Abruf-Nr. 241379 ; Rev. BFH: XI R 5/24) ist die Ablösung eines Nießbrauchs gegen Einmalbetrag im Rahmen der vorgenommenen Erbfolge nicht als nicht steuerbare Vermögensumschichtung zu behandeln. Der Ablösebetrag ist vielmehr als eine Entschädigung für weggefallene Einnahmen anzusehen und damit als Kapitaleinkünfte gemäß §§ 24 Nr. 1a i. V. m. 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern. |