08.11.2013 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Geldbetrag wird verzinslich angelegt und erst 5 Jahre nach dem Erbfall fällig – ESt oder ErbSt?
| Wird ein Geldbetrag im Wege des Vermächtnisses verzinslich angelegt, weil der Geldbetrag erst nach 5 Jahren fällig werden soll, sind die Zinserträge als Einnahmen aus Kapitalvermögen des Vermächtnisnehmers zu qualifizieren (FG Düsseldorf 14.2.13, 16 K 3701/12 E, Abruf-Nr. 133014 ). |
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