· Fachbeitrag · Land- und Forstwirtschaft
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Gegenstand der Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG bzw. § 7 Abs. 1 EStDV a. F. ist die betriebliche Sachgesamtheit in dem Umfang, den sie im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs hat. Vorherige Veränderungen des Betriebsvermögens - in Gestalt von Entnahmen oder Veräußerungen -, stehen der Buchwertfortführung nicht entgegen, sofern diese nicht den Untergang der Sachgesamtheit als funktionsfähige betriebliche Einheit bewirkt haben. |
Sachverhalt
Der Kläger K und seine Mutter M sind Erben des im Jahr 1987 verstorbenen Ehemanns E der M. E hatte bis zu seinem Tod einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, der aus verpachteten Ackerflächen bestand. Im Jahr 2006 verkauften M und K als Erbengemeinschaft ein unbebautes Grundstück. Das FA erfasste den Veräußerungsgewinn unter den Einkünften aus LuF. Nach Ansicht von M und K habe das Grundstück zum Privatvermögen gehört. Das Grundstück war Bestandteil des seit dem Tod des Vaters J des E im Jahr 1968 von der Mutter P des E fortgeführten Betriebs. P hatte dieses Grundstück im Jahr 1973 auf ihren Sohn E und ihre Tochter zu je 1/2 Miteigentumsanteil übertragen. Nach Ansicht des FG sei das Grundstück im Zeitpunkt des Verkaufs Betriebsvermögen der Erbengemeinschaft gewesen.
Entscheidungsgründe
Die Revision ist begründet. Der BFH hat das Urteil aufgehoben und an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (BFH 14.7.16, IV R 19/13, Abruf-Nr. 189373).
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