· Fachbeitrag · Leibrentenversicherung
Schenkung einer Rentenversicherung mit Recht auf Kapitalentnahme
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der schenkweise Erwerb einer Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Recht auf Kapitalentnahme unterliegt in Höhe der zum Zeitpunkt der Steuerentstehung möglichen Kapitalentnahme der Schenkungsteuer ‒ so das FG Münster mit Urteil vom 27.10.21. |
Sachverhalt
Klägerin K übertrug am 16.7.19 schenkweise auf Herrn M eine am 19.7.18 abgeschlossene Rentenversicherung unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs an den Rentenleistungen. Es handelte sich um eine Versicherung, bei der K als Versicherungsnehmerin (VN) eine Einmalzahlung (150.098,13 EUR) leistete und sodann monatliche Rentenzahlungen erhielt. Versicherte Person war M. Beim Tod der versicherten Person sollte eine Beitragsrückerstattung abzüglich der gezahlten Renten an den Bezugsberechtigten erfolgen. Die Versicherung stimmte der Übertragung zum 1.8.19 zu, M war jetzt auch VN. Die Versicherung sah mehrere Kapitalentnahmemöglichkeiten vor:
- Zum 1.8.19 wäre eine Kapitalentnahme von höchstens 69.602,31 EUR (50 % des vorhandenen Deckungskapitals) möglich gewesen, in diesem Fall hätte sich die laufende monatliche Rente auf 90 EUR reduziert.
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